Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt nach der Leistungsübersicht der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Für die Versicherten wird am Monatsende eine Rechnung erstellt. Der Rechnungsbetrag muss unabhängig von einer evtl. Kostenübernahme der Krankenkasse bezahlt werden. Selbstzahler können den Betrag auch gegen Quittung in der Praxis bezahlen.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in Deutschland die Kosten der Heilpraktikerleistungen nicht.
Private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen erstatten die Behandlungskosten entsprechend der vereinbarten Tarife. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob und in welcher Höhe die Kosten für die Behandlung erstattet werden.

Heilpraktikerkosten können steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.